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Von A bis Z

Im Folgenden finden Sie Definitionen und Erklärungen zu Begriffen aus dem Themenbereich sexuelle Gewalt an Frauen und Mädchen:

  • Grundlegende Begriffe zu sexueller Gewalt
  • Begriffe, die sich auf rechtliche Aspekte beziehen (z. B. Prozessbegleitung)
  • Ausdrücke, die neuere Formen der sexuellen Belästigung und Gewalt beschreiben (Sexting, Upscirting u. A.)
  • Begriffe, die sich auf gesellschaftliche Aspekte und Kampagnen beziehen (z.B. Täter-Opfer Umkehr, Misogynie)

Von A bis Z

Dekofoto

Mit diesem Begriff wird das übergriffige, unangemessene Kommentieren, Rufen oder Pfeifen von Männern gegenüber Frauen und Mädchen in der Öffentlichkeit bezeichnet, die zumeist mit Anspielungen auf das Aussehen und den Körper der Frauen einhergehen. Die meisten Frauen erleben es als unangenehm und unangebracht, damit ist das Catcalling auch eine Form der verbalen sexuellen Belästigung.

Es gibt eine Reihe von Aktionen in denen darauf aufmerksam gemacht wird. Etwa das Video, das eine Schauspielerin in New York aufnahm und in dem sie innerhalb von zehn Stunden 100 Mal verbal sexuell belästigt wurde (siehe https://www.youtube.com/watch?v=BjN4kjo2yWg).

In Österreich wird Catcalling u.A. auch auf auf diversen Instagram Accounts sichtbar gemacht: siehe zum Beispiel catcallsof.vie (Screenshot) oder @catcallsofgraz . Dort werden Fotos von sexistischen Sprüchen gepostet, die direkt auf die Straßen geschrieben wurden, an denen sie geäußert wurden.

Mit Grooming wird das gezielte Ansprechen von Minderjährigen durch Erwachsene bezeichnet, um „sexuelle Kontakte“ anzubahnen; geschieht dies über digitale Medien, spricht man von Cyber-Grooming. Es ist eine Form der sexuellen Belästigung und damit sexueller Gewalt. Das sog. „Anbahnen“ findet hauptsächlich über Chaträume und soziale Netzwerke im Internet statt, in denen sich Kinder und Jugendliche oft anonym und auch sicher fühlen. Die Täter sind zum Großteil ältere Männer, die über falsche Profile (fake accounts) versuchen, das Vertrauen von Minderjährigen zu gewinnen, etwa mit dem Ziel, diese zu treffen und sexuell zu missbrauchen. Seit 2012 ist in Österreich das sogenannte Grooming, die Anbahnung sexueller Kontakte zu Unmündigen (§208a StGB) über das Internet und die Betrachtung pornografischer Darbietungen Minderjähriger, gerichtlich strafbar (§ 207a.) Für weitere Informationen und konkrete Tipps siehe z.B. https://www.rataufdraht.at/themenubersicht/handy-internet/cyber-grooming

Der Begriff "dick pic" (egl.: dick, umgangssprachich für "Penis") bedeutet das ungewollte Zusenden von Bildern eines eregierten Penis. Dies ist zu einer gängigen Belästigungsform im Netz geworden. Derzeit gibt es gegen dick pics leider keine strafrechltiche Handhabe. Ausnahme: wenn Minderjährige betroffen sind, sollte man die Situation genauer prüfen. Das ungewollte Erhalten von solchen Inhalten kann dennoch belastend sein. Sprechen Sie mit einer unserer Beratungsstellen über Ihre Handlungsmöglichkeiten.

Die fünf ersten spezialisierten Beratungsstellen bei sexueller Gewalt an Frauen in Österreich wurden in den 1980er Jahren als sog. „Frauennotrufe“ in Tirol, Salzburg, Oberösterreich, Steiermark und Wien gegründet. Diese wurden als Notrufe konzipiert, um betroffenen Frauen eine erste, niederschwellige Anlaufstelle zu bieten. Da sexuelle Gewalt an Frauen gesellschaftlich nicht wahrgenommen und tabuisiert war, bildete auch die gesellschaftspolitische Aufklärungsarbeit einen zentralen Bestandteil der Arbeit der Frauennotrufe bei sexueller Gewalt. Im Laufe der Jahre und Jahrzehnte entwickelten sich diese zu Beratungseinrichtungen und entwickelten eine breitere Palette an Angeboten, zu denen etwa mittel- und langfristige persönliche Unterstützungen zählen. Der noch verwendete Name „Frauennotruf“ bzw. „Notruf“ in einigen der Namen der Beratungsstellen für Frauen, die von sexueller Gewalt betroffen sind, verweist daher auf die Entstehungsgeschichte und bedeutet nicht, dass diese als „Notrufe“ im Sinne einer rein telefonischen Beratung oder 24h Erreichbarkeit via Telefon arbeiten.

"Gaslighting" ist eine Form von psychischer Manipulation. Es bedeutet, dass jemand die Wahrheit absichtlich und gezielt verdreht, um mit Lügen und Unterstellungen zu bewirken, dass der andere an sich selbst und der Realität zweifelt. Betroffene werden zunehmend unsicher und verlieren das Vertrauen in die eigene Wahrnehmung. Gaslighting kann zu schweren psychischen Krisen führen.

Konsens bedeutet Einvernehmlichkeit. Bei sexuellen Handlungen meint man damit, dass beide Partner mit der Handlung einverstanden sind und sie auch möchten. Konsens setzt Kommunikation voraus. Man macht durch Sprache oder Körpersprache deutlich, was man möchte oder ablehnt. Man erfragt, was der Partner möchte oder ablehnt. Bei Gewalt oder der Androhung vor Gewalt ist keine freie Zustimmung möglich. Doch auch wenn keine körperliche Gewalt im Spiel ist, kann es vorkommen, dass unter Druck gesetzte Personen aus Angst oder Überforderung bei Handlungen "mitmachen", die eigentlich nicht einvernehmlich (also nicht konsensual) sind. Ebenso gibt es andere Kriterien, die Konsens ausschließen. Die Frage der Freiwilligkeit hat viele Aspekte. Im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches können Sie ihre Gedanken sortieren und mit einer erfahrenen Beraterin besprechen.

Eine kontradiktorische Vernehmung (KdV) ist eine für das Opfer einer Gewalttat im Rahmen eines Strafprozesses schonende Form der Einvernahme. Diese ist in Österreich in § 165 der Strafprozessordnung geregelt. Eine KdV bedeutet, dass die Zeugin/der Zeuge in einem gesonderten Raum befragt wird und nicht direkt mit der beschuldigten Person zusammentreffen muss. Bei minderjährigen Opfern von Sexualdelikten muss es eine kontradiktorische Vernehmung geben. Auch bei sexualisierter Gewalt wird eine kontradiktorische, schonende Vernehmung zumeist seitens der Staatsanwaltschaft beantragt. Mit der Regelung der KdV wird auch ermöglicht, dass Zeug*innen möglichst nur einmal von einer/einem Richter*in vernommen werden und in der Hauptverhandlung nicht noch einmal aussagen müssen. Im Rahmen einer Prozessbegleitung durch eine Opferschutzeinrichtung können Betroffene sicherstellen, dass sie über den Ablauf und das Ergebnis eines Strafprozesses bzw. der Verhandlungen informiert werden (Näheres dazu siehe Rechtliche Informationen->kdV).

K.O.-Tropfen sind verschiedenen Substanzen, die betäuben oder willenlos machen und von den Tätern heimlich in ein Getränk gemischt werden. Diese werden allgemein K.O.-Tropfen genannt, müssen aber keine Tropfen sein. K.O.-Mittel sind meistens farblos und haben weder Geruch noch Geschmack.

Typische Substanzen, die als K.O.-Mittel eingesetzt werden, sind Beruhigungsmittel (Sedativa), zum Beispiel Benzodiazepine oder Liquid Ecstasy (GHB), Ketamin und vieles mehr. Insgesamt gibt es weit mehr als 100 Substanzen, die als K.O.-Mittel eingesetzt werden können. Es ist strafbar, einer anderen Person heimlich K.O.-Mittel zu verabreichen.

Weitere Informationen über K.O.-Tropfen finden Sie hier auf unserer Webseite.

Der Begriff der Misogynie stammt aus dem Altgriechischen und wird als Frauenhass oder auch Frauenfeindlichkeit übersetzt. In der Psychologie auch als "krankhafter Hass gegen Frauen" bezeichnet, wird Misogynie in den letzten Jahren zunehmend auch als gesamtgesellschaftliches Phänomen verstanden und als solches untersucht. Oftmals synonym verwendet werden im deutschen Sprachgebrauch die Begriffe Sexismus oder Antifeminismus, um Formen und Systemen der Abwertung und Benachteiligung von Frauen zu beschreiben.

In Österreich gibt für bestimmte Opfergruppen (nach § 66 (2) Opferrechte der Strafprozessordnung) ein Recht auf Begleitung in Strafverfahren. Dieses Angebot heißt Prozessbegleitung. Eine psychosoziale Vertrauensperson begleitet und unterstützt die Betroffene. Eine Anwältin berät die Betroffene und begleitet den Fall rechtlich. So erhalten erhalten Opfer von Straftaten alle Informationen über mögliche rechtliche Schritte, über den Ablauf und die Folgen einer Anzeige bzw. eines strafrechtlichen Verfahrens, über Ihre Rechte und Pflichten als Zeug*nnen und vieles mehr. Außerdem erfolgt eine Begleitung zu polizeilichen Einvernahmen und Gerichtsterminen über den gesamten Strafprozess. Prozessbegleitung wird von verschiedenen Opferschutzeinrichtungen angeboten, bei Sexualdelikten sind das u.A. die Frauenberatungsstellen bei sexueller Gewalt. Diese beauftragen auch geeignete Rechtsanwält*innen, die die juristische Prozessbegleitung im Strafprozess übernehmen (siehe auch: Rechtliche Informationen-> Prozessbegleitung).

Übersetzt aus den englischen Worten „rape“ für „Vergewaltigung“ und „culture“ für „Kultur“ bezeichnet der Begriff „rape culture“ eine Gesellschaft oder ein soziales Umfeld in denen sexuelle Gewalt, in welcher Form auch immer, als verbreitet gilt und dabei weitgehend toleriert und geduldet wird. Es bedeutet aber nicht, dass sexuelle Gewalt, wie Vergewaltigungen, gesetzlich erlaubt oder legal sind. Es geht also um ein kulturelles Phänomen und nicht um ein rechtliches. In einer „Vergewaltigungskultur“ wird die Verantwortung für sexuelle Gewalt zum großen Teil oder sogar ganz den Opfern – in der Regel Frauen – übertragen. Als Beispiele sind hier zu nennen, dass eine Frau eine Vergewaltigung provoziert habe, weil sie einen kurzen Rock getragen hat oder spät in der Nacht allein unterwegs war (siehe auch: Täter-Opfer Umkehr/victim blaming). Die Verharmlosung und falsche Schuldzuschreibungen bedeuten eine Herabsetzung von Betroffenen und führen zu verdrehten Machtverhältnissen.

Aus dem Englischen ins Deutsche übersetzt bedeutet „revenge porn“ soviel wie „Racheporno“. Es werden damit pornografische bzw. freizügige Videos oder Bilder von einer Person bezeichnet, die ohne deren Erlaubnis veröffentlicht werden. Dies erfolgt oftmals im Zuge eines Racheaktes, zum Beispiel nach einer Trennung. „Revenge porn“ kann aber auch als Drohmittel eingesetzt werden, um eine Trennung zu vermeiden oder um eine Beziehung wiederherzustellen. Eine Weitergabe an andere Personen oder die Veröffentlichung in sozialen Netzwerken, auf Pornoseiten oder im Darknet gehören zu den Möglichkeiten der Verbreitung. Täter*innen können Opfer mit den Inhalten erpressen, sie öffentlich bloßstellen und somit erniedrigen. Bei Betroffenen löst ein „revenge porn“ große Scham- und Schuldgefühle, sowie Angst oder ein Gefühl von Ohnmacht aus.
In Österreich ist die unerlaubte oder heimliche Verbreitung oder Weitergabe von freizügigen Bildern oder pornografischem Material verboten und kann zur Anzeige gebracht werden.

Der Begriff „Sexting“ setzt sich zusammen aus "sex" und "texting" (Versenden von SMS). Es bezeichnet den Versand von eigenen Nacktaufnahmen und erotischen Videos über Messenger-Dienste und andere Soziale Medien. Sexting erfolgt zumeist im Rahmen von Partnerschaften oder Flirts. Sexting wird vor allem von Jugendlichen und jungen Erwachsenen praktiziert und kann Teil einer selbstbestimmten Sexualität und als solches unproblematisch sein. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass die Inhalte von anderen öffentlich im Internet verbreitet werden. Sie können z.B. nach einer Trennung als Racheakt (interner Link: revenge porn; cyber-mobbing) oder auch als Mittel zur Erpressung (z.B. zu ungewollten sexuellen Handlungen) verwendet werden. Einmal online, können solche Bilder/Videos auch viel später wiederauftauchen und Folgen im späteren Leben haben. Gewarnt wird in diesem Zusammenhang auch vor vermeintlich sicheren Apps, in denen Inhalte nur für kurze Zeit sichtbar sind. Auch dort versendete Fotos können auf verschiedene Weise wieder sichtbar gemacht bzw. gespeichert werden. Vielen Jugendlichen ist nicht bekannt, dass das Verbreiten und Veröffentlichen erotischer Fotos von Minderjährigen unter 14 Jahren als Kinderpornografie gilt und illegal ist (§ 207a StGB). Das einvernehmliche Tauschen von eigenen pornografischen Fotos oder Videos zwischen zwei Jugendlichen ab 14 Jahren ist seit 2016 straffrei, es ist aber weiterhin verboten, diese Fotos/ Videos Dritten zu zeigen oder weiterzuleiten. Weitere Informationen siehe z.B. Sexting-Flyer für Jugendliche von Safer Internet.

Als „Sextortion“ (sex + extortion= Erpressung) wird eine Form der Erpressung bezeichnet, bei der Täter Opfer erpressen, indem sie ihnen drohen, Nacktfotos oder -videos von ihnen zu veröffentlichen. Auf diese Weise wird versucht, Geld oder auch sexuelle Handlungen zu erzwingen. Die Inhalte, mit denen ein Opfer dabei erpresst wird, hat der Täter meist zuvor, mit oder auch ohne Wissen des Opfers (zum Beispiel durch „Sexting“) erlangt. Es kann aber auch sein, dass ein Täter nur vorgibt, einschlägiges Video- oder Bildmaterial des Opfers zu besitzen, oder das Material manipuliert. Die Kontaktaufnahme erfolgt bei Sextortion zumeist über soziale Netzwerke/ Messenger Apps oder Dating-Plattformen. Nähere Informationen siehe z.B.: Tipps des Bundeskriminalamts oder Erklärvideo zu Sextortion (Safer Internet).

Der Begriff der sexualisierten Gewalt kommt aus der fachlichen Auseinandersetzung mit dem Thema und ist eine Alternative zum Begriff „sexuelle Gewalt“ oder auch „sexueller Missbrauch“. Damit wird auf die Aggression und den Machtmissbrauch verwiesen, die solchen Taten zugrunde liegt und es erfolgt auch eine begriffliche Trennung von (einvernehmlicher) Sexualität. Mit dem Begriff wird verdeutlicht, dass sexualisierte Gewalt nicht Folge unkontrollierbarer sexueller Triebe ist, sondern dass damit sexuelle Handlungen instrumentalisiert werden, um Macht zu demonstrieren. Schuld an der Gewalt ist immer der Täter, der die Taten ohne Zustimmung des Opfers setzt. Sexualisierte Gewalt reicht von sexuellen Belästigungen bis hin zu Vergewaltigung, aber auch sexistische Klischees und gesellschaftliche Normvorstellungen werden als Bestandteil sexualisierter Gewalt erachtet.

In der Praxis (und in der Fachwelt) wird sexualisierte Gewalt meist synonym mit dem Begriff der sexuellen Gewalt verwendet. Viele Beratungsstellen bevorzugen den Begriff der „sexualisierten Gewalt“. Andere bleiben dabei, im Beratungskontext und der Öffentlichkeit von „sexueller Gewalt“ zu sprechen, da sie aufgrund des allgemeinen Sprachgebrauchs und der Verständlichkeit als niederschwelliger erachtet wird.

Eine sexuelle Belästigung bedeutet, dass ein Verhalten gesetzt wird, das auf die Sexualität eines Menschen abzielt und gleichzeitig:

  • Die Würde einer Person beeinträchtigt oder dies bezweckt,
  • für betroffene Menschen unerwünscht, anstößig oder unangebracht ist,
  • eine einschüchternde, feindselige oder demütigende Umwelt schafft.

Sexuelle Belästigung reicht von anzüglichen Bemerkungen und taxierenden Blicken über scheinbar zufällige Berührungen bis hin zu sexueller Nötigung und Vergewaltigung. Sexuelle Belästigung ist ein Gewaltakt und richtet sich gezielt gegen die Menschenwürde. Sie verletzt die sexuelle Integrität und Intimität der belästigten Person. Ausschlaggebend ist dabei immer das Empfinden der Belästigten/des Belästigten. Als Motiv kann ein Demonstrieren und Ausnützen von Macht- oder Überlegenheitspositionen genannt werden. Vordergründig ist meist nicht die sexuelle Befriedigung, sondern es wird die Sexualität eingesetzt, um Macht zu demonstrieren, das Gegenüber klein zu halten und/ oder klein zu machen.

Sexuelle Belästigung kann sowohl Frauen als auch Männer betreffen und kann sowohl zwischen Personen verschiedenen Geschlechts als auch zwischen Personen desselben Geschlechts stattfinden. In der Realität erleben überwiegend Frauen sexuelle Belästigung durch Männer.

Findet sexuelle Belästigung im beruflichen Kontext statt, spricht man von „sexueller Belästigung am Arbeitsplatz“. Für Informationen zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz siehe auch die Seite der Arbeiterkammer oder die entsprechenden Publikationen der Gleichbehandlungsanwaltschaft.

Sexueller Missbrauch an Kindern ist sexualisierte Gewalt. Gemeint sind damit sexuelle Handlungen, die an, mit oder vor Mädchen und Jungen vorgenommen werden. Diese Handlungen finden unter Ausnutzung von Vertrauen, Abhängigkeiten und/oder Unwissenheit statt. Sexueller Missbrauch bedeutet, dass der/ die Täter*in seine/ihre Macht und Autorität ausnutzt, um seine/ ihre eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen. Die Opfer werden direkt oder indirekt zur Geheimhaltung verpflichtet. Alle sexuellen Handlungen eines Erwachsenen oder Jugendlichen mit Kindern sind sexueller Missbrauch.
Sexuelle Handlungen sind zum Beispiel der Gebrauch sexualisierter Worte, Blicke oder Gesten, das Berühren oder Streicheln der Genitalien der Kinder, das Veranlassen von Berührungen am eigenen Körper, Fotografieren eines Kindes nackt oder in aufreizenden Posen, Masturbieren vor einem Kind, Zungenküsse oder Pornos zeigen. Weitere Formen sind Kinderprostitution und Kinderpornografie. In schweren Fällen kommt es zu oralem, genitalem oder analem Eindringen in den Körper (vgl. auch: https://www.wendepunkt-freiburg.de/content/top/ueber-uns/definition-missbrauch/).

Sexueller Missbrauch wird überwiegend im Familien- und Bekanntenkreis, also von Personen, die das Kind gut kennt und denen es vertraut, verübt und ist immer mit Geheimhaltung verbunden. Die Tatsache, dass ein bekannter, vertrauter oder geliebter Mensch seine Machtposition als Erwachsener zur eigenen sexuellen Erregung ausnutzt, führt immer zu einer großen Gefühlsverwirrung auf Seiten der betroffenen Kinder und Jugendlichen. Der sexuelle Missbrauch wird so gut wie immer geplant und vorbereitet und passiert nicht zufällig. (Siehe dazu auch die Broschüre "Kein sicherer Ort" des Bundeskanzleramts, 2023).

Der Begriff "slut shaming" setzt sich aus dem englischen slut (“Schlampe”) und shaming (“Beschämen”) zusammen. Damit wird der Angriff auf Mädchen und Frauen aufgrund ihrer Sexualität bzw. ihres sexuellen Verhaltens, ihres Auftretens oder Kleidungsstils bezeichnet. Mit z.B. geschlechtsbezogenen Schimpfwörtern („Nutte“, „Schlampe“) sollen Betroffene abgewertet werden. Allein schon selbstbewusstes Auftreten in der Öffentlichkeit kann von Aggressoren zum Anlass genommen werden, slut shaming zu betreiben. Diese Form der sexistischen und frauenfeindlichen Abwertung wird häufig online betrieben, ist also eine Form des Hasses im Netz (z.B. in Sozialen Medien und Netzwerken, diversen Foren oder Dating Plattformen). Slut shaming ist oftmals auch Teil der sog. Täter-Opfer Umkehr gegenüber Betroffenen von sexueller Gewalt (mit einer gewissen Kleidung, Sexualverhalten usw. werde Gewalt „provoziert“).

Unter Stealthing (egl.= heimlich) versteht man das Entfernen eines Kondoms vor oder während des Geschlechtsverkehrs, ohne das Wissen oder die Zustimmung der anderen Person. Wenn der Geschlechtsverkehr nur unter der Bedingung eines Kondoms stattfindet, und ein Partner entfernt dieses heimlich und ohne Zustimmung, ist dies nach § 205a StGB (Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung) strafbar. Darüber hinaus ist es ein grober Vertrauensbruch, der entsprechende emotionale Folgen nach sich ziehen kann.

Wenn Gewalt in Verbindung mit Substanzkonsum erlebt wird, kommt es oft zu großen Scham- und Schuldgefühlen bei den Betroffenen. Doch auch bei Substanzkonsum gilt: die Verantwortung für sexualisierte Gewalt bleibt immer bei der ausführenden Person. Das Ausnutzen eines stark eingeschränkten Bewusstseinszustand für sexuelle Übergriffe, sei es durch Substanzkonsum oder auch Alkohol, kann sogar nach § 205 StGB strafbar sein (Sexueller Missbrauch einer wehrlosen Person).

Ist dir so etwas passiert? Du bist nicht alleine. Hole dir Hilfe. Der Animationsfilm „Fenster“ ist gemeinsam mit dem Frauenhaus Tirol, Gabi Plattner, der Drogenarbeit Z6, Magdalena Haas, der Frauenberatungstelle bei sexueller Gewalt Tirol (Verein Frauen* gegen VerGEWALigung), Katharina Hölbing, und dem Wiener Künstler MMag.art. Georg Oberlechner konzipiert und umgesetzt worden.

Täter-Opfer Umkehr beschreibt die Verschiebung der Schuld von Tätern auf Opfer. Diese Strategie kommt häufig in Fällen von sexueller Gewalt an Frauen (von sexueller Belästigung bis hin zu Vergewaltigungen) vor. Ursprünglich war das sog. victim blaming insbesondere bei Vergewaltigungsprozessen als Strategie von Strafverteidigern zu beobachten, um Täter zu entlasten. Täter-Opfer-Umkehr ist aber auch ein gesamtgesellschaftliches Phänomen, das etwa in der Medienberichterstattung zu sexueller Gewalt gegen Frauen verbreitet ist. Eine der Strategien bei einer Täter-Opfer-Umkehrung ist der Vorwurf der Falschbeschuldigung, obwohl der Anteil von falschen Anschuldigungen bei angezeigten Vergewaltigungen laut Studien durchschnittlich bei nur fünf Prozent liegt. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mann selbst vergewaltigt wird, ist höher als die des fälschlichen Vergewaltigungsvorwurfs. Eine weitere Strategie im Rahmen des victim blaming ist, sich nicht mit der Tat und dem Verhalten des (mutmaßlichen) Täters zu befassen, sondern mit Verhaltensweisen des Opfers. „Was hattest du an?“, „Wieviel Alkohol haben Sie getrunken?“ sind typische Fragen dieser Art, die von der Verantwortung des Täters für gewalttätiges Verhalten ablenken. Für Betroffene von sexueller Gewalt kann es aufgrund von Täter-Opfer-Umkehrungen zu sekundären Viktimisierung/Retraumatisierung kommen (vgl. auch die Seite Tabus & Vorurteile).

Siehe auch: https://frauenseiten.bremen.de/blog/was-ist-eigentlich-victim-blaming/

In § 201 Strafgesetzbuch wird eine Vergewaltigung folgendermaßen definiert:

„Wer eine Person mit Gewalt, durch Entziehung der persönlichen Freiheit oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben zur Vornahme oder Duldung des Beischlafs oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschichtlichen Handlung nötigt, […]“ (siehe dazu auch die Seite Rechtliche Informationen). Als Vergewaltigung wird also das nicht einverständliche, sexuell bestimmte vaginale, anale oder orale Eindringen in den Körper einer anderen Person unter Einfluss von Gewalt und/oder Drohungen beschrieben.

Vergewaltigt zu werden bedeutet immer eine massive Verletzung der Selbstbestimmung und ist oftmals eine lebensbedrohliche Situation. Eine Vergewaltigung passiert immer gegen den Willen des Opfers und verletzt dessen sexuelle Integrität und Selbstbestimmung. Vergewaltigung bedeutet einen Machtmissbrauch und stellt eine Herabwürdigung und Erniedrigung des Opfers dar. Niemals kann ein Opfer Schuld, oder auch nur „eine kleine Mitschuld“, an einer Vergewaltigung haben – die Verantwortung liegt immer beim Täter.

Das Wort „Upskirting“ kommt aus dem englischen und setzt sich aus den Worten up (hier: „unter“) und skirt („Rock“) zusammen und beschreibt das unbefugte, absichtliche Fotografieren oder Filmen von intimen Stellen ohne Einwilligung einer Person. Upskirting zählt in Österreich seit kurzem zur sexuellen Belästigung und ist somit strafbar. Es ist dabei irrelevant, ob das Material der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde oder nicht. Die bloße Aufnahme von verdeckt aufgenommenen Fotos oder Videos kann bereits zur Anzeige gebracht werden.