Sexueller Missbrauch an Kindern ist sexualisierte Gewalt. Gemeint sind damit sexuelle Handlungen, die an, mit oder vor Mädchen und Jungen vorgenommen werden. Diese Handlungen finden unter Ausnutzung von Vertrauen, Abhängigkeiten und/oder Unwissenheit statt. Sexueller Missbrauch bedeutet, dass der/ die Täter*in seine/ihre Macht und Autorität ausnutzt, um seine/ ihre eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen. Die Opfer werden direkt oder indirekt zur Geheimhaltung verpflichtet. Alle sexuellen Handlungen eines Erwachsenen oder Jugendlichen mit Kindern sind sexueller Missbrauch.
Sexuelle Handlungen sind zum Beispiel der Gebrauch sexualisierter Worte, Blicke oder Gesten, das Berühren oder Streicheln der Genitalien der Kinder, das Veranlassen von Berührungen am eigenen Körper, Fotografieren eines Kindes nackt oder in aufreizenden Posen, Masturbieren vor einem Kind, Zungenküsse oder Pornos zeigen. Weitere Formen sind Kinderprostitution und Kinderpornografie. In schweren Fällen kommt es zu oralem, genitalem oder analem Eindringen in den Körper (vgl. auch: https://www.wendepunkt-freiburg.de/content/top/ueber-uns/definition-missbrauch/).
Sexueller Missbrauch wird überwiegend im Familien- und Bekanntenkreis, also von Personen, die das Kind gut kennt und denen es vertraut, verübt und ist immer mit Geheimhaltung verbunden. Die Tatsache, dass ein bekannter, vertrauter oder geliebter Mensch seine Machtposition als Erwachsener zur eigenen sexuellen Erregung ausnutzt, führt immer zu einer großen Gefühlsverwirrung auf Seiten der betroffenen Kinder und Jugendlichen. Der sexuelle Missbrauch wird so gut wie immer geplant und vorbereitet und passiert nicht zufällig. (Siehe dazu auch die Broschüre "Kein sicherer Ort" des Bundeskanzleramts, 2023).