Was sind K.O.-Tropfen
Es gibt verschiedenen Substanzen, die betäuben oder willenlos machen und von den Tätern heimlich in ein Getränk gemischt werden. Diese werden allgemein K.O.-Tropfen genannt, müssen aber keine Tropfen sein. K.O.-Mittel sind meistens farblos und haben weder Geruch noch Geschmack.
Typische Substanzen, die als K.O.-Mittel eingesetzt werden, sind Beruhigungsmittel (Sedativa), zum Beispiel Benzodiazepine oder Liquid Ecstasy (GHB), Ketamin und vieles mehr. Insgesamt gibt es weit mehr als 100 Substanzen, die als K.O.-Mittel eingesetzt werden können. Es ist strafbar, einer anderen Person heimlich K.O.-Mittel zu verabreichen.
Wie wirken K.O.-Substanzen
Wenn man nur eine geringe Dosis solcher Substanzen zu sich nimmt, machen sie träge, entspannt, enthemmt oder euphorisch. In Kombination mit Alkohol oder in einer höheren Dosierung verursachen sie Müdigkeit, Schwindel, Bewusstseinsstörungen und Bewusstlosigkeit. Wenn die Dosis für eine Person zu hoch ist, kann es zu einem medizinischen Notfall kommen. Im schlimmsten Fall kann es zu Atemstillstand und Tod kommen. Das ist besonders in Verbindung mit Alkohol eine große Gefahr.
K.O.-Substanzen und Strafverfahren
Es ist bereits eine Straftat, einer anderen Person heimlich K.O.-Mittel zu geben (Körperverletzung). Wenn es dann noch zu sexuellen Übergriffen oder Eigentumsdelikten an wehrlosen Personen kommt, kommen weitere Tatbestände im Rahmen des Strafrechts dazu. Trotzdem gibt es wenige Anzeigen zu diesen Taten.
Das liegt unter anderem daran, dass der Nachweis der meisten Substanzen nur wenige Stunden möglich ist. Manche Untersuchungen können deshalb nicht rechtzeitig erfolgen. Oft haben die Betroffenen Gedächtnislücken (Blackouts) oder können sich nur verschwommen erinnern, was sie erlebt haben. Viele Betroffene kämpfen zusätzlich mit Selbstvorwürfen und Scham und gehen gar nicht erst zur Polizei. Das führt zu einer hohen Dunkelziffer.
In jeder unserer Frauenberatungstellen bei sexueller Gewalt beraten wir Sie ausführlich, wenn Sie Anzeige erstatten wollen – aber Sie selbst entscheiden sich dafür oder dagegen. Wenn Sie anzeigen möchten, unterstützen und begleiten Sie unsere Beraterinnen auch im Rahmen der Prozessbegleitung. Natürlich sind wir ebenfalls für Sie da, wenn Sie sich gegen eine Anzeige entscheiden. Wir helfen Ihnen, mit dem Erlebten umzugehen und diese Erfahrung zu verarbeiten.