Was sind K.O.-Tropfen
K.O.-Tropfen sind alle Substanzen, die heimlich ins Getränk gemischt werden und betäubend wirken oder willenlos machen. Sie sind zumeist farblos und haben weder Geruch noch Geschmack. Typische Substanzen, die als K.O.-Mittel eingesetzt werden, sind Beruhigungsmittel, Benzodiazepine, GHB (Liquid Ecstasy), Ketamin und viele mehr. Ingesamt gibt es weit mehr als 100 Substanzen, die als K.O.-Mittel eingesetzt werden können. Das Verabreichen von K.O.-Tropfen ist strafbar.
Wie wirken K.O.-Substanzen
In geringen Dosen machen diese Substanzen müde, entpannt, enthemmt oder euphorisch. In Kombination mit Alkohol oder in einer höheren Dosierung verusachen sie Müdigkeit, Schwindel, Bewusstseinsstörungen und Bewusstlosigkeit. Je nach Dosis kann es sich um einen medizinischen Notfall handeln. Im schlimmsten Fall, besonders in Verbindung mit Alkohol, kann es zu Atemstillstand und Tod kommen.
K.O.-Substanzen und Strafverfahren
Alleine schon das Verabreichen von K.O.-Substanzen ist bereits eine Straftat (§ 83 StGB, Körperverletzung). Folgen im wehrlosen Zustand sexuelle Übergriffe oder Eigentumstelikte, ist ganz klar das Strafrecht anwendbar. Dennoch gibt es wenig Anzeigen und noch wenig Verurteilungen zu diesen Taten. Einer der Gründe dafür: Der chemische Nachweis ist bei den meisten Substanzen nur wenige Stunden möglich. Oft erfolgen diese Untersuchungen nicht rechtzeitig. Die betroffenen Personen selbst haben oft Gedächtnislücken oder können sich nur verschwommen an das Erlebte erinnern. Für ein Strafverfahren sind diese Aussagen dann oft nicht genau genug. Häufig vermuten dies auch die Betroffenen selbst und wenden sich gar nicht erst an die Polizei. Das führt zu einer sehr hohen Dunkelziffer. Viele Betroffene kämpfen zusätzlich mit Selbstvorwürfen und Scham. Das macht es schwierig, sich jemandem anzuvertrauen.
In jeder Frauenberatungsstelle bei sexueller Gewalt ist eine ausführliche Anzeigeberatung möglich. Die Entscheidung dafür oder dagegen bleibt jedoch ganz klar bei der betroffenen Person selbst. Möchte eine Frau das Erlebte zur Anzeige bringen, können die Beraterinnen sie im Rahmen der Prozessbegleitung unterstützen und begleiten.