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K.O.-Tropfen

Was sind K.O.-Tropfen

Es gibt verschiedenen Substanzen, die betäuben oder willenlos machen und von den Tätern heimlich in ein Getränk gemischt werden. Diese werden allgemein K.O.-Tropfen genannt, müssen aber keine Tropfen sein. K.O.-Mittel sind meistens farblos und haben weder Geruch noch Geschmack.

Typische Substanzen, die als K.O.-Mittel eingesetzt werden, sind Beruhigungsmittel (Sedativa), zum Beispiel Benzodiazepine oder Liquid Ecstasy (GHB), Ketamin und vieles mehr. Insgesamt gibt es weit mehr als 100 Substanzen, die als K.O.-Mittel eingesetzt werden können. Es ist strafbar, einer anderen Person heimlich K.O.-Mittel zu verabreichen.

Wie wirken K.O.-Substanzen

Wenn man nur eine geringe Dosis solcher Substanzen zu sich nimmt, machen sie träge, entspannt, enthemmt oder euphorisch. In Kombination mit Alkohol oder in einer höheren Dosierung verursachen sie Müdigkeit, Schwindel, Bewusstseinsstörungen und Bewusstlosigkeit. Wenn die Dosis für eine Person zu hoch ist, kann es zu einem medizinischen Notfall kommen. Im schlimmsten Fall kann es zu Atemstillstand und Tod kommen. Das ist besonders in Verbindung mit Alkohol eine große Gefahr.

K.O.-Substanzen und Strafverfahren

Es ist bereits eine Straftat, einer anderen Person heimlich K.O.-Mittel zu geben (Körperverletzung). Wenn es dann noch zu sexuellen Übergriffen oder Eigentumsdelikten an wehrlosen Personen kommt, kommen weitere Tatbestände im Rahmen des Strafrechts dazu. Trotzdem gibt es wenige Anzeigen zu diesen Taten.

Das liegt unter anderem daran, dass der Nachweis der meisten Substanzen nur wenige Stunden möglich ist. Manche Untersuchungen können deshalb nicht rechtzeitig erfolgen. Oft haben die Betroffenen Gedächtnislücken (Blackouts) oder können sich nur verschwommen erinnern, was sie erlebt haben. Viele Betroffene kämpfen zusätzlich mit Selbstvorwürfen und Scham und gehen gar nicht erst zur Polizei. Das führt zu einer hohen Dunkelziffer.

In jeder unserer Frauenberatungstellen bei sexueller Gewalt beraten wir Sie ausführlich, wenn Sie Anzeige erstatten wollen – aber Sie selbst entscheiden sich dafür oder dagegen. Wenn Sie anzeigen möchten, unterstützen und begleiten Sie unsere Beraterinnen auch im Rahmen der Prozessbegleitung. Natürlich sind wir ebenfalls für Sie da, wenn Sie sich gegen eine Anzeige entscheiden. Wir helfen Ihnen, mit dem Erlebten umzugehen und diese Erfahrung zu verarbeiten.

Erste Fragen zum Thema K.O.-Tropfen

Lassen Sie Ihr Getränk nicht unbeaufsichtigt und nehmen Sie von fremden Personen kein Getränk an. Es gibt wiederverwendbare Deckel und Abdeckungen für Gläser, die Ihnen dabei helfen können. So können Sie das Risiko eingrenzen, ein "Zufallsopfer" zu werden. Ein 100%-iger Schutz ist leider nicht möglich. Hören Sie auf sich und Ihren Körper. Beobachten Sie sich genau und sprechen Sie mit jemandem, wenn Sie sich plötzlich ohne Anlass anders fühlen, als es für Sie normal ist. Wenn sich jemand plötzlich ganz ungewöhnlich verhält, dann lassen Sie diese Person nicht alleine.

Es gibt Schnelltests, oft in Form von Armbändern oder Teststreifen. Diese funktionieren aber erst ab einer bestimmten Dosierung, das heißt ab einer gewissen Menge von K.O-Mitteln. Außerdem schlagen sie nur bei wenigen Substanzen an. Es kommen aber über 100 chemische Verbindungen als K.O.-Mittel in Frage. Daher ist ein Schnelltest leider kein verlässlicher Nachweis darüber, ob etwas in Ihrem Getränk ist oder war.

Es gibt sehr viele unterschiedliche Substanzen, die als K.O.-Mittel eingesetzt werden können. Deshalb gibt es keine einheitliche Weise, wie sie wirken. Hören Sie auf Ihr Gefühl und Ihren Körper. Fühlen Sie sich anders als sonst? Ist irgendetwas ungewöhnlich? Geben Sie jemandem Bescheid, sobald Sie das Gefühl bekommen, es stimmt etwas nicht.

Warnsignale sind: Übelkeit, Schwindel, plötzliche Müdigkeit oder Benommenheit, Symptome wie bei Kreislaufproblemen. Manche Betroffenen erzählen, es hätte sich alles "unwirklich" angefühlt, als wäre die ganze Welt "in Watte gepackt". Seien Sie auch vorsichtig, wenn Sie plötzlich und grundlos euphorisch oder enthemmt sind - oder wenn Sie an einer Freundin ein solches Verhalten beobachten. Viele Betroffene von K.O.-Tropfen bemerken ihren Zustand selbst nicht.

WICHTIG:
Wenn Sie sich seltsam fühlen, geben Sie jemandem Bescheid, informieren Sie eine Vertrauensperson! Sprechen Sie Ihren Verdacht auf K.O.-Tropfen aus.

Wenn es möglich ist, bewahren Sie das Getränk auf. Schütten Sie es nicht weg! So kann man später feststellen, welche Substanz in dem Getränk war. Informieren Sie am besten mehrere Personen und bleiben Sie bei Personen Ihres Vertrauens. Teilen Sie Ihren Standort über Ihr Mobiltelefon. Machen Sie sich nicht allein auf den Heimweg, es ist je nach Substanz und Menge unterschiedlich, wie schnell die volle Wirkung eintritt. Wenn Sie körperliche Auswirkungen spüren, rufen Sie die Rettung und lassen Sie sich ärztlich versorgen. Informieren Sie auch die Rettungskräfte über Ihren Verdacht auf K.O.-Tropfen, damit diese im Krankenhaus einen Test durch eine Blut- und Urinprobe veranlassen können.

Manche K.O.-Mittel kann man nach der akuten Wirkung im Körper nur mehr sehr kurz nachweisen, zum Beispiel Liquid Ecstasy. Manche Substanzen kann man aber im Blut und im Urin feststellen, wenn noch Spuren davon im Körper sind. Bewahren Sie deshalb etwas Urin in einem Gefäß (z.B. Schraubglas) auf und stellen Sie es in den Kühlschrank. Beschriften Sie das Glas mit Datum und Uhrzeit.

Wenn Sie vermuten, dass es während des Einflusses von K.O.-Mitteln zu einem sexuellen Übergriff gekommen ist, sollten Sie sich im Krankenhaus untersuchen lassen. Wenn möglich, soll Sie eine Vertrauensperson begleiten. Es ist wichtig, dass Sie sich zum Beispiel gegen HIV und andere sexuell übertragbare Krankheiten schützen oder einer ungewollten Schwangerschaft vorbeugen. Nehmen Sie Ihren aufbewahrten Urin und, wenn möglich, Ihre E-Card mit. Sprechen Sie im Krankenhaus Ihren Verdacht auf K.O.-Mittel an und verlangen Sie einen Blut- und Urin-Test. Diese Proben sollten im Krankenhaus unbedingt aufbewahrt und mit einer Zeitangabe versehen werden.

Das Krankenhaus ist bei einer Vergewaltigung prinzipiell dazu verpflichtet, eine Anzeige zu machen. Wenn Sie aber volljährig und entscheidungsfähig sind, können Sie widersprechen. Dann wird es keine Anzeige geben, außer es besteht weiterhin akute Gefahr für Sie oder andere. Wenn Sie eine Auswertung des Tests auf K.O.-Mittel möchten, müssen Sie diese selbst bezahlen. Wenn Sie sich zu einer Anzeige entschließen, kann es sein, dass die Staatsanwaltschaft die Untersuchung Ihrer Blut- und Urin-Proben veranlasst. Dann ist die Auswertung für Sie kostenlos. Auch wenn der Täter unbekannt ist oder Sie keine Erinnerung zum Vorfall haben, ist eine Anzeige möglich.

Es kann schwierig und auch anstrengend sein, mit solchen Erfahrungen umzugehen. Besonders Erinnerungslücken machen es schwer, solche Erlebnisse zu verarbeiten. Alle Gefühle oder Gedanken sind dabei normal.

Erste Anregungen finden Sie unter unserer Rubrik "Hilfe bekommen". Wenden Sie sich an eine unserer Frauenberatungsstellen bei sexueller Gewalt. Unsere Beraterinnen sind für Sie da und besprechen gemeinsam mit Ihnen, was Ihnen helfen kann.

Viele Betroffene erzählen von K.O.-Tropfen im Zusammenhang mit Alkohol und der Nachtgastronomie. Andere erleben Vorfälle mit K.O.-Tropfen auf Festivals, Zeltfesten, Kirtagen, Vereinsfesten und privaten Feiern. Es sind auch nicht immer fremde Personen, die heimlich Substanzen in ein Getränk mischen. Es gibt also kein "typisches" Umfeld, in dem K.O.-Tropfen verabreicht werden.